Aufzeichnungssystem „degaso Kasse“ · § 146a AO, § 1 KassenSichV, GoBD Rz. 151 ff.
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Die vollständige Verfahrensdokumentation für einen Betrieb, der die degaso Kasse einsetzt. Alle Angaben zu Hersteller, System, Technik und Sicherheit sind bereits ausgefüllt. Die markierten Felder füllen Sie direkt hier auf der Seite aus — das sind die Angaben, die nur Sie kennen.
Was diese Vorlage ist. Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie in einem konkreten Betrieb aufgezeichnet, verarbeitet und aufbewahrt wird. Sie besteht nach den GoBD (Rz. 151 ff.) aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation. Diese Vorlage liefert alles, was sich über das System sagen lässt — den Rest kennt nur Ihr Betrieb.
Was diese Vorlage nicht ist. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Lassen Sie die fertige Fassung von Ihrer Steuerkanzlei durchsehen — insbesondere die Abschnitte zum internen Kontrollsystem und zur Aufbewahrung.
| Unternehmen (Firma, Rechtsform) | |
|---|---|
| Anschrift | |
| Steuernummer / USt-IdNr. | |
| Zuständiges Finanzamt | |
| Betriebsstätten mit Kassensystem | |
| Verantwortlich für die Kassenführung | |
| Vertretung | |
| Steuerliche Beratung | |
| Geltungsbereich dieser Dokumentation | Kassenführung mit dem elektronischen Aufzeichnungssystem „degaso Kasse“ in den oben genannten Betriebsstätten |
| Fassung / gültig ab | |
| Erstellt am / durch | |
| Unterschrift |
| Branche / Tätigkeit | |
|---|---|
| Art der Umsätze | |
| Angewandte Steuersätze | |
| Umfang des Bargeldverkehrs | |
| Öffnungszeiten / Geschäftstage | |
| Art der Gewinnermittlung |
| Bezeichnung | degaso Kasse (Produktname des Herstellers: degaso-cash) |
|---|---|
| Hersteller | degaso GmbH, Austraße 101A, 96465 Neustadt bei Coburg · Amtsgericht Coburg HRB 7561 · Telefon +49 9566 8004900 · info@degaso.de |
| Art des Systems | Elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a Abs. 1 AO in Verbindung mit § 1 KassenSichV |
| Eingesetzte Software-Version | |
| Anzahl und Art der Geräte | |
| Datum der Inbetriebnahme | |
| Kassenmeldung nach § 146a Abs. 4 AO |
| Art | Cloud-TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung als Dienst) |
|---|---|
| Anbieter der TSE | fiskaly GmbH |
| BSI-Zertifizierungs-ID | BSI-K-TR-0522-2025 |
| Seriennummer der TSE | |
| Seriennummer(n) der Kasse(n) an der TSE | |
| Inbetriebnahme der TSE | |
| Nachweis | TSE-Nachweis-PDF aus der degaso Cloud, Anlage E |
Tragen Sie hier ein, welche Systeme neben der Kasse an den Geschäftsvorfällen beteiligt sind:
| System | Zweck | Schnittstelle zur Kasse |
|---|---|---|
| degaso Cloud | Archiv der Kassenabschlüsse, Auswertungen, Datenexporte | Übertragung beim Kassenabschluss |
| Unbare Zahlungen | ||
| Verbuchung | ||
Die Anwenderdokumentation beschreibt, wie im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird. Die Bedienung des Systems selbst ist vollständig in der Bedienungsanleitung degaso Kasse beschrieben; sie ist Bestandteil dieser Verfahrensdokumentation und aufzubewahren. Hier stehen nur die betrieblichen Festlegungen.
| Person / Rolle | Rechte an der Kasse | Rechte in der Cloud | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Administrator | Voller Zugang inkl. Datenexport | Verantwortlich für Abschluss und Exporte | |
| Bediener mit eigenem PIN | kein Zugang | Keine Einstellungsänderungen | |
Anmeldemodus an der Kasse: .
Passwortgeschützte Bereiche: .
Das Passwort kennen: .
Die folgenden Regeln gelten in unserem Betrieb verbindlich:
Weitere betriebliche Festlegungen:
Neue Mitarbeitende werden vor der ersten selbstständigen Arbeit an der Kasse eingewiesen. Inhalt: Anmeldung, Erfassung, Belegausgabe, Storno- und Korrekturregeln, Kassenbuch, Verhalten bei TSE-Störungen. Die Einweisung wird in Anlage F dokumentiert und von der eingewiesenen Person gegengezeichnet.
| Aufgabe | Wer | Wann | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Kassenabschluss | Z-Bericht in der Cloud | ||
| Bargeldzählung | täglich beim Abschluss | Zählprotokoll / Anlage D bei Differenz | |
| Kontrolle der Cloud-Übertragung | täglich | Z-Berichte in der Cloud | |
| Datenexport für die Buchhaltung | Exportdatei / Versandprotokoll | ||
| Pflege des Artikelstamms | bei Bedarf | Anlage B | |
| Pflege dieser Dokumentation | bei Änderungen | Abschnitt 9 |
Dieser Abschnitt ist vollständig ausgefüllt. Er beschreibt das System des Herstellers und gilt unverändert für jeden Betrieb, der die degaso Kasse einsetzt.
Das System besteht aus drei Bestandteilen:
| Bestandteil | Ort | Funktion und Datenbestand |
|---|---|---|
| Kassenanwendung | Auf dem Kassengerät (Windows, macOS, Linux, Android, iOS). Bedienoberfläche und lokaler Kassendienst auf Port 3434. | Erfassung der Vorgänge, Ansteuerung von Druckern und Zahlungsterminals, Kommunikation mit TSE und Cloud. Hält offene Vorgänge, Stammdaten, Einstellungen und die Belege des laufenden Kassenabschlusses in einer lokalen, dateibasierten Datenbank. |
| degaso Cloud | Server der degaso GmbH; Anwendung unter cloud.degaso.de, Schnittstelle unter api.alleskasse.de. |
Dauerhaftes Archiv der Kassenabschlüsse und Einzelbelege in einer Dokumentendatenbank, Kassenbuch, Auswertungen, Datenexporte, Stammdatenverteilung. |
| Technische Sicherheitseinrichtung | Cloud-TSE der fiskaly GmbH. | Signierung der Geschäftsvorfälle, Führung des gesicherten Transaktionsspeichers, Erzeugung von TSE-Export und DSFinV-K-Export. |
| Ebene | Felder |
|---|---|
| Beleg (Kopf) | Beleg-ID, fortlaufende Belegnummer, Kassenname, Kassenabschlussnummer, Bediener, Tisch, Startzeit, Endzeit, Gesamtbetrag, Steuerbetrag gesamt, Trinkgeld, Zahlart, Kartenanbieter, Kennzeichen Storno, Kennzeichen erzwungene Kartenbuchung, Rechnungsdaten, Beschriftung, Bestellnummer, Kontaktzuordnung, Treuekartenbezug. |
| Belegzeilen | Artikelbezeichnung, eindeutige Positionskennung, Warengruppe, Menge, Einzelpreis, Steuersatz, Zusatzangaben, Gutscheinbezug. |
| TSE-Angaben je Beleg | Seriennummer der Kasse, Signaturzähler, Transaktionsnummer, Transaktions-ID, Startzeit, Endzeit, Signaturwert, öffentlicher Schlüssel, Signaturalgorithmus — beziehungsweise die maschinenlesbaren QR-Code-Daten. |
| Kassenbuch | Vorgangsart, Betrag, Steueranteil, Buchungstext/Grund, Zeitpunkt, resultierender Kassenstand. |
| Kassenabschluss | Kassenabschlussnummer, Kasse, Zeitraum, Summen je Steuersatz, Barsumme, Unbarsumme, Zahlarten, erste und letzte Transaktion, alle Einzeltransaktionen. |
| Schnittstelle | Zweck |
|---|---|
| Kasse → TSE (fiskaly) | Start und Abschluss der Transaktion je Geschäftsvorfall. Verschlüsselte Verbindung, Anmeldung mit den betriebseigenen TSE-Zugangsdaten. |
| Kasse → degaso Cloud | Übertragung der Kassenabschlüsse, Belege und Kassenbuchbewegungen; Bezug von Stammdaten und Konfiguration. Verschlüsselte Verbindung, Ausweis über den betriebseigenen Schlüssel. |
| Cloud → TSE / DSFinV-K-Dienst (fiskaly) | Erzeugung des TSE-Exports und des DSFinV-K-Archivs. Sämtliche Aufrufe werden je Betrieb protokolliert. |
| Cloud → Anwender | Auswertungen und Exporte (DSFinV-K, TSE, GoBD, DATEV EXTF, CSV) über die Weboberfläche. |
| Kasse → Peripherie | Bon-, Küchen- und Tresendrucker sowie Kartenterminals im lokalen Netz. |
Die Kasse arbeitet ohne Internetverbindung weiter: Vorgänge werden vollständig erfasst, Belege werden erstellt und lokal gespeichert. Nicht möglich sind währenddessen die TSE-Signierung (der Beleg trägt dann den Vermerk „TSE nicht verbunden“) und die Übertragung an die Cloud. Beides wird nachgeholt, sobald die Verbindung wieder besteht — die Übertragung beim nächsten Kassenabschluss, die Signatur nicht (Signaturen sind nicht nachholbar; der Ausfall ist zu dokumentieren, siehe Anlage C).
| Betrieb der Kassengeräte | durch das Unternehmen selbst |
|---|---|
| Betrieb der Cloud | durch die degaso GmbH als Dienstleister |
| Betrieb der TSE | durch die fiskaly GmbH als Anbieter der zertifizierten Cloud-TSE |
| Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO | |
| Systembetreuung im Betrieb |
Die Sicherung der steuerlich relevanten Daten erfolgt durch die Übertragung in die degaso Cloud bei jedem Kassenabschluss. Dort verbleiben Kassenabschlüsse und Einzelbelege dauerhaft und stehen über die gesamte Aufbewahrungsfrist zum Export bereit. Eine gesonderte Sicherung der Kassengeräte ist nicht erforderlich.
Daraus folgende betriebliche Regel: Der Kassenabschluss ist täglich durchzuführen und die erfolgreiche Übertragung zu kontrollieren. Nicht übertragene Zeiträume liegen ausschließlich auf dem Gerät.
Turnus im Betrieb: · Kontrolle durch:
| Störung | Maßnahme | Nachweis |
|---|---|---|
| TSE nicht erreichbar („TSE nicht verbunden“) | Betrieb fortsetzen, Verbindung prüfen, Support informieren | Anlage C |
| Kassenabschluss nicht übertragen | Verbindung prüfen, Abschluss wiederholen, Support | Anlage D |
| Kartenterminal ohne Rückmeldung | Nur mit Terminalbeleg manuell abschließen | Anlage D + Terminalbeleg |
| Belegdrucker ausgefallen | Digitalen Beleg anbieten, Drucker instandsetzen | Anlage D |
| Kassengerät defekt / Ausfall | Ersatzgerät in Betrieb nehmen, Support informieren | Anlage D, ggf. Anlage A |
| Kassendifferenz | Ursache klären, Differenz erfassen und dokumentieren | Anlage D |
Programmieränderungen — Artikel, Preise, Steuersätze, Zahlungsarten, Bedienerrechte, Abschlusseinstellungen — werden in Anlage B festgehalten. Software-Aktualisierungen des Herstellers werden mit Datum und Versionsnummer ebenfalls dort vermerkt. Bereits erzeugte Belege bleiben von Änderungen und Aktualisierungen unberührt.
Das interne Kontrollsystem stellt sicher, dass die beschriebenen Abläufe auch tatsächlich eingehalten werden.
| Kontrolle | Turnus | Durchführung | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Zählung des Bargeldbestands und Abgleich mit dem ausgewiesenen Bestand | täglich | Zählprotokoll, bei Abweichung Anlage D | |
| Kontrolle, dass der Kassenabschluss in der Cloud angekommen ist | täglich | Z-Berichte in der Cloud | |
| Prüfung der Z-Nummernfolge auf Lücken | Z-Berichte in der Cloud | ||
| Durchsicht der Stornos auf Häufungen und den Grund „kein Grund“ | Auswertung in der Cloud | ||
| Durchsicht der Kassenbuchbewegungen auf Plausibilität der Gründe | Kassenbuch in der Cloud | ||
| Kontrolle, dass alle Belege einen TSE-Signaturblock tragen | stichprobenhaft | Belegdurchsicht, Anlage C | |
| Abgleich der Kartenumsätze mit den Abrechnungen des Zahlungsdienstleisters | Abrechnung / Auswertung | ||
| Übergabe der Daten an die Buchhaltung | Exportdatei / Versandprotokoll | ||
| Durchsicht und Fortschreibung dieser Verfahrensdokumentation | Abschnitt 9 |
Kassieren und Kontrolle liegen in unserem Betrieb, soweit die Betriebsgröße es zulässt, nicht in derselben Hand. Geregelt ist das so:
Abweichungen von der Funktionstrennung und ihre Begründung:
Die ausführliche Darstellung mit allen technischen Einzelheiten steht in der gesonderten Erklärung Datenspeicherung, TSE und Prüfungsfall des Herstellers. Sie gehört als Anlage zu dieser Verfahrensdokumentation.
Ein Geschäftsvorfall wird mit dem Bezahlvorgang festgeschrieben: In diesem Moment wird er von der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung signiert, erhält eine fortlaufende Belegnummer und wird unverändert gespeichert. Ab diesem Zeitpunkt bietet weder die Kassenanwendung noch die Cloud eine Funktion, den Beleg zu ändern oder zu löschen.
Korrekturen erfolgen ausschließlich als eigenständige Gegenbuchung mit eigener Signatur, eigener Belegnummer und eigenem Beleg. Der ursprüngliche Vorgang bleibt vollständig erhalten und ist zusammen mit der Korrektur nachvollziehbar. Damit ist die Anforderung des § 146 Abs. 4 AO erfüllt: Der ursprüngliche Inhalt bleibt feststellbar.
Kassenabschlüsse und Einzelbelege werden in der Cloud ausschließlich neu eingefügt. Es existiert kein Weg — weder in der Weboberfläche noch über die für Betriebe zugängliche Schnittstelle —, einen übertragenen Beleg oder Abschluss nachträglich zu ändern oder zu löschen. Die Daten stehen über die gesamte Aufbewahrungsfrist maschinell auswertbar zum Export bereit.
Sämtliche Aufrufe an die technische Sicherheitseinrichtung und den DSFinV-K-Dienst werden je Betrieb protokolliert — Zeitpunkt, Vorgang, Aufruf und Ergebnis. Diese Protokolle stehen für Rückfragen im Prüfungsfall zur Verfügung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud erfolgt im Auftrag des Unternehmens. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist abgeschlossen (Abschnitt 5.1). Auf den Belegen werden personenbezogene Daten nur erfasst, soweit dies für den Vorgang erforderlich ist — etwa Rechnungsdaten bei der Zahlungsart „Rechnung“.
| Unterlage | Wo | Form |
|---|---|---|
| Einzelaufzeichnungen (alle Belege) | degaso Cloud | maschinell auswertbar, exportierbar |
| Kassenabschlüsse / Z-Berichte | degaso Cloud | maschinell auswertbar, exportierbar |
| Kassenbuch | degaso Cloud | maschinell auswertbar, exportierbar |
| TSE-Daten je Beleg | degaso Cloud und TSE | im Beleg gespeichert; TSE-Export erzeugbar |
| Diese Verfahrensdokumentation | Papier und/oder PDF, mit allen Vorfassungen | |
| Bedienungsanleitung | PDF/Ausdruck der Herstellerdokumentation | |
| Programmierprotokolle (Anlage B) | Papier und/oder PDF | |
| TSE-Nachweis, Kassenmeldung (Anlage E) | PDF und Übermittlungsbestätigung | |
| Ausfall- und Ereignisprotokolle (Anlagen C, D) | Papier und/oder PDF |
Es gelten die Fristen des § 147 Abs. 3 AO. Für die hier genannten Unterlagen ist von einer Aufbewahrung über die gesetzliche Frist auszugehen; die konkrete Frist im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Steuerkanzlei. Unterlagen, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlich sind — Bedienungsanleitung, Verfahrensdokumentation, Programmierprotokolle —, sind so lange aufzubewahren wie die Aufzeichnungen selbst.
| Zugriffsart | Bedeutung | Umsetzung |
|---|---|---|
| Z1 | Unmittelbarer Lesezugriff am System | Einsicht in Auswertungen, Z-Berichte, Kassenbuch und Belegübersicht in der degaso Cloud unter Aufsicht des Unternehmens. |
| Z2 | Mittelbarer Zugriff über Auswertungen | Auswertungen nach Zeitraum, Kasse, Bediener, Zahlart, Warengruppe und Artikel; Z-Berichte und Kassenbuchübersichten. |
| Z3 | Datenträgerüberlassung | DSFinV-K-Export als .tar, TSE-Export als .tar, GoBD-Export, zusätzlich Buchhaltungsexporte (DATEV EXTF, CSV). Siehe Anleitung „Exporte“. |
| Im Unternehmen | |
|---|---|
| Steuerliche Beratung | |
| Hersteller des Kassensystems | degaso GmbH · Telefon +49 9566 8004900 · info@degaso.de · Austraße 101A, 96465 Neustadt bei Coburg |
Die degaso GmbH unterstützt bei Systemauskünften, dem Nachweis der eingesetzten TSE und der Erstellung von Exporten für beliebige Zeiträume. Einzelheiten: Datenspeicherung & TSE, Abschnitt 7.
Jede wesentliche Änderung erhält eine neue Fassung. Vorfassungen werden nicht überschrieben, sondern aufbewahrt — die Prüfung will wissen, welche Regeln im Prüfungszeitraum galten.
| Version | Gültig ab | Erstellt/geändert von | Was wurde geändert |
|---|---|---|---|
| 1.0 | Erstfassung | ||
Die folgenden Vordrucke sind Bestandteil dieser Verfahrensdokumentation. Drucken Sie sie aus und führen Sie sie laufend — oder führen Sie sie digital in gleicher Struktur.
Alle im Betrieb eingesetzten Kassengeräte und ihre Zuordnung.
| Kassenname | Geräteart | Gerät / Standort | Kassen-Seriennr. | In Betrieb seit | Ausser Betrieb am |
|---|---|---|---|---|---|
Geräteart: Hauptkasse · Bedienergerät · Bestellmonitor · Selbstbedienungskasse. Die Kassen-Seriennummer entnehmen Sie dem TSE-Nachweis-PDF.
Zu erfassen sind: Preisänderungen, neue oder deaktivierte Artikel, Änderungen an Steuersätzen, Warengruppen, Zahlungsarten, Bedienern und Rechten, Abschluss- und Stornoeinstellungen sowie Software-Aktualisierungen.
| Datum | Wer | Was geändert | Vorher → Nachher | Grund |
|---|---|---|---|---|
Zu führen, sobald auf einem Beleg „TSE nicht verbunden“ erscheint. Der Ausfall ist auf dem Beleg bereits ersichtlich; hier wird die Ausfallzeit dokumentiert.
| Beginn (Datum, Uhrzeit) | Ende | Kasse | Belegnr. von–bis | Ursache / Feststellung | Massnahme, Support-Kontakt, Name |
|---|---|---|---|---|---|
Für alles, was vom Normalablauf abweicht: fehlgeschlagene Übertragung eines Kassenabschlusses, erzwungene Kartenbuchung, Kassendifferenz, Druckerausfall, Gerätedefekt, Ersatzgerät.
| Datum, Uhrzeit | Kasse | Ereignis | Sachverhalt / Betrag | Massnahme | Name |
|---|---|---|---|---|---|
Hier abzulegen sind:
| Kasse | TSE-Nachweis vom | Kassenmeldung übermittelt am | Bemerkung |
|---|---|---|---|
Bestätigung, dass die eingewiesene Person die Arbeitsanweisungen aus Abschnitt 3.2 und die Bedienung der Kasse kennt.
| Name | Datum | Eingewiesen durch | Unterschrift |
|---|---|---|---|
Zum Schluss: Lassen Sie die ausgefüllte Fassung von Ihrer Steuerkanzlei durchsehen, unterschreiben Sie sie und bewahren Sie sie zusammen mit den Anlagen auf. Eine Verfahrensdokumentation, die niemand kennt und niemand pflegt, hilft in der Prüfung nicht.