degaso
GoBD Rz. 151 ff. · AEAO zu § 146a · Vorlage zum Ausfüllen

Verfahrens­dokumentation Kassenführung

Aufzeichnungssystem „degaso Kasse“ · § 146a AO, § 1 KassenSichV, GoBD Rz. 151 ff.
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Die vollständige Verfahrensdokumentation für einen Betrieb, der die degaso Kasse einsetzt. Alle Angaben zu Hersteller, System, Technik und Sicherheit sind bereits ausgefüllt. Die markierten Felder füllen Sie direkt hier auf der Seite aus — das sind die Angaben, die nur Sie kennen.

Dokument: Verfahrensdokumentation zur Kassenführung Vorlagenversion: 1.0 Stand: 2. September 2026 Herausgeber der Vorlage: degaso GmbH
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Hinweise zur Nutzung dieser Vorlage

Was diese Vorlage ist. Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie in einem konkreten Betrieb aufgezeichnet, verarbeitet und aufbewahrt wird. Sie besteht nach den GoBD (Rz. 151 ff.) aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation. Diese Vorlage liefert alles, was sich über das System sagen lässt — den Rest kennt nur Ihr Betrieb.

Was diese Vorlage nicht ist. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Lassen Sie die fertige Fassung von Ihrer Steuerkanzlei durchsehen — insbesondere die Abschnitte zum internen Kontrollsystem und zur Aufbewahrung.

So arbeiten Sie damit

  1. Felder direkt auf dieser Seite ausfüllen Jedes markierte Feld lässt sich anklicken und beschreiben; auch die leeren Zeilen der Vordrucke in Abschnitt 10. Mit der Tabulatortaste geht es zum nächsten Feld.
  2. Nichts geht verloren Ihre Eingaben werden während des Tippens in diesem Browser gespeichert und sind beim nächsten Aufruf wieder da. Sie verlassen dieses Gerät nicht — es wird nichts an degaso oder an Dritte übertragen.
  3. Zwischenstand sichern Über Eingaben sichern legen Sie eine Datei mit allen Angaben an. Auf einem anderen Gerät oder nach dem Löschen der Browserdaten laden Sie diese Datei über Sicherung laden wieder ein.
  4. Drucken oder als PDF speichern Der Ausdruck enthält allein die Dokumentation — ohne Navigation, ohne diese Hinweise. Noch leere Felder erscheinen im Ausdruck als Platzhalter, sodass Sie sie auch von Hand ausfüllen können.
  5. Unterschreiben und ablegen Zusammen mit der Bedienungsanleitung, den TSE-Nachweisen und der Bestätigung der Kassenmeldung.
  6. Aktuell halten Bei jeder wesentlichen Änderung eine neue Fassung erstellen und die alte aufbewahren — die Historie zählt (Abschnitt 9).

1. Deckblatt und Verantwortung

Unternehmen (Firma, Rechtsform)
Anschrift
Steuernummer / USt-IdNr.
Zuständiges Finanzamt
Betriebsstätten mit Kassensystem
Verantwortlich für die Kassenführung
Vertretung
Steuerliche Beratung
Geltungsbereich dieser DokumentationKassenführung mit dem elektronischen Aufzeichnungssystem „degaso Kasse“ in den oben genannten Betriebsstätten
Fassung / gültig ab
Erstellt am / durch
Unterschrift

2. Allgemeine Beschreibung

2.1 Das Unternehmen und seine Geschäftsvorfälle

Branche / Tätigkeit
Art der Umsätze
Angewandte Steuersätze
Umfang des Bargeldverkehrs
Öffnungszeiten / Geschäftstage
Art der Gewinnermittlung

2.2 Das eingesetzte Aufzeichnungssystem

Bezeichnungdegaso Kasse (Produktname des Herstellers: degaso-cash)
Herstellerdegaso GmbH, Austraße 101A, 96465 Neustadt bei Coburg · Amtsgericht Coburg HRB 7561 · Telefon +49 9566 8004900 · info@degaso.de
Art des SystemsElektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a Abs. 1 AO in Verbindung mit § 1 KassenSichV
Eingesetzte Software-Version
Anzahl und Art der Geräte
Datum der Inbetriebnahme
Kassenmeldung nach § 146a Abs. 4 AO

2.3 Die technische Sicherheitseinrichtung

ArtCloud-TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung als Dienst)
Anbieter der TSEfiskaly GmbH
BSI-Zertifizierungs-IDBSI-K-TR-0522-2025
Seriennummer der TSE
Seriennummer(n) der Kasse(n) an der TSE
Inbetriebnahme der TSE
NachweisTSE-Nachweis-PDF aus der degaso Cloud, Anlage E

2.4 Weitere beteiligte Systeme

Tragen Sie hier ein, welche Systeme neben der Kasse an den Geschäftsvorfällen beteiligt sind:

SystemZweckSchnittstelle zur Kasse
degaso CloudArchiv der Kassenabschlüsse, Auswertungen, DatenexporteÜbertragung beim Kassenabschluss
Unbare Zahlungen
Verbuchung

3. Anwenderdokumentation

Die Anwenderdokumentation beschreibt, wie im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird. Die Bedienung des Systems selbst ist vollständig in der Bedienungsanleitung degaso Kasse beschrieben; sie ist Bestandteil dieser Verfahrensdokumentation und aufzubewahren. Hier stehen nur die betrieblichen Festlegungen.

3.1 Wer darf was

Person / RolleRechte an der KasseRechte in der CloudBesonderheiten
AdministratorVoller Zugang inkl. DatenexportVerantwortlich für Abschluss und Exporte
Bediener mit eigenem PINkein ZugangKeine Einstellungsänderungen

Anmeldemodus an der Kasse: .
Passwortgeschützte Bereiche: .
Das Passwort kennen: .

3.2 Arbeitsanweisungen für den laufenden Betrieb

Die folgenden Regeln gelten in unserem Betrieb verbindlich:

  • Jede Bedienung meldet sich mit dem eigenen Zugang an. PINs werden nicht weitergegeben.
  • Jeder Umsatz wird unmittelbar in der Kasse erfasst — auch bei Andrang, auch bei kleinen Beträgen.
  • Zu jedem Vorgang wird ein Beleg erstellt und angeboten (Bondruck oder digitaler Beleg).
  • Beim Storno wird immer der zutreffende Grund gewählt; „kein Grund“ ist zu vermeiden.
  • Nach der Zahlung wird nicht storniert, sondern über eine Gegenbuchung korrigiert; der Korrekturbeleg wird ausgehändigt.
  • Jede Bareinlage und jede Barentnahme wird sofort mit Grund im Kassenbuch erfasst.
  • Kartenzahlungen ohne Terminalbestätigung werden nur mit vorliegendem Terminalbeleg manuell abgeschlossen und in Anlage D protokolliert.
  • Der Kassenabschluss erfolgt ; die erfolgreiche Übertragung in die Cloud wird geprüft.
  • Der Bargeldbestand wird beim Abschluss gezählt und mit dem ausgewiesenen Bestand verglichen; Differenzen werden in Anlage D festgehalten.
  • Bei „TSE nicht verbunden“ wird das Ausfallprotokoll (Anlage C) geführt und der Support informiert.

Weitere betriebliche Festlegungen:

3.3 Einweisung der Mitarbeitenden

Neue Mitarbeitende werden vor der ersten selbstständigen Arbeit an der Kasse eingewiesen. Inhalt: Anmeldung, Erfassung, Belegausgabe, Storno- und Korrekturregeln, Kassenbuch, Verhalten bei TSE-Störungen. Die Einweisung wird in Anlage F dokumentiert und von der eingewiesenen Person gegengezeichnet.

3.4 Aufgabenverteilung im Ablauf

AufgabeWerWannNachweis
KassenabschlussZ-Bericht in der Cloud
Bargeldzählungtäglich beim AbschlussZählprotokoll / Anlage D bei Differenz
Kontrolle der Cloud-ÜbertragungtäglichZ-Berichte in der Cloud
Datenexport für die BuchhaltungExportdatei / Versandprotokoll
Pflege des Artikelstammsbei BedarfAnlage B
Pflege dieser Dokumentationbei ÄnderungenAbschnitt 9

4. Technische Systemdokumentation

Dieser Abschnitt ist vollständig ausgefüllt. Er beschreibt das System des Herstellers und gilt unverändert für jeden Betrieb, der die degaso Kasse einsetzt.

4.1 Aufbau

Das System besteht aus drei Bestandteilen:

BestandteilOrtFunktion und Datenbestand
Kassenanwendung Auf dem Kassengerät (Windows, macOS, Linux, Android, iOS). Bedienoberfläche und lokaler Kassendienst auf Port 3434. Erfassung der Vorgänge, Ansteuerung von Druckern und Zahlungsterminals, Kommunikation mit TSE und Cloud. Hält offene Vorgänge, Stammdaten, Einstellungen und die Belege des laufenden Kassenabschlusses in einer lokalen, dateibasierten Datenbank.
degaso Cloud Server der degaso GmbH; Anwendung unter cloud.degaso.de, Schnittstelle unter api.alleskasse.de. Dauerhaftes Archiv der Kassenabschlüsse und Einzelbelege in einer Dokumentendatenbank, Kassenbuch, Auswertungen, Datenexporte, Stammdatenverteilung.
Technische Sicherheitseinrichtung Cloud-TSE der fiskaly GmbH. Signierung der Geschäftsvorfälle, Führung des gesicherten Transaktionsspeichers, Erzeugung von TSE-Export und DSFinV-K-Export.

4.2 Datenfluss eines Geschäftsvorfalls

  1. Erfassung Artikel werden auf einen offenen Vorgang gebucht. Noch kein Geschäftsvorfall im Sinne der Aufzeichnungspflicht.
  2. Signierung Mit dem Bezahlen startet die Kasse eine TSE-Transaktion und beendet sie mit den Beträgen je Steuersatz und der Zahlart. Rückgabe: Signaturzähler, Transaktionsnummer, Start- und Endzeit, Signaturwert, öffentlicher Schlüssel, Algorithmus, Seriennummer der Kasse.
  3. Belegausgabe Bondruck oder digitaler Beleg, jeweils mit den TSE-Angaben.
  4. Lokale Festschreibung Der Beleg wird mit allen Positionen, Steuerbeträgen, Zahlart, Trinkgeld, Bediener, Tisch, Zeitstempeln, fortlaufender Belegnummer, Kassennamen, Kassenabschlussnummer und den TSE-Daten gespeichert. Bei Barzahlung entsteht zusätzlich eine Kassenbuchbewegung.
  5. Kassenabschluss Die Belege des Abschlusses werden zu einem DSFinV-K-Kassenabschluss zusammengefasst (Kopf, Summen je Steuersatz, Zahlarten, Einzeltransaktionen mit Positionszeilen und Sicherheitsangaben) und gemeinsam mit Kassenbuch und Belegen an die Cloud übertragen.
  6. Archivierung Die Cloud legt je Kassenabschluss ein Dokument und je Beleg einen eigenen Datensatz an — ausschließlich durch Einfügen. Erst nach der bestätigten Übernahme entfernt die Kasse die lokalen Kopien.

4.3 Aufgezeichnete Datenfelder

EbeneFelder
Beleg (Kopf)Beleg-ID, fortlaufende Belegnummer, Kassenname, Kassenabschlussnummer, Bediener, Tisch, Startzeit, Endzeit, Gesamtbetrag, Steuerbetrag gesamt, Trinkgeld, Zahlart, Kartenanbieter, Kennzeichen Storno, Kennzeichen erzwungene Kartenbuchung, Rechnungsdaten, Beschriftung, Bestellnummer, Kontaktzuordnung, Treuekartenbezug.
BelegzeilenArtikelbezeichnung, eindeutige Positionskennung, Warengruppe, Menge, Einzelpreis, Steuersatz, Zusatzangaben, Gutscheinbezug.
TSE-Angaben je BelegSeriennummer der Kasse, Signaturzähler, Transaktionsnummer, Transaktions-ID, Startzeit, Endzeit, Signaturwert, öffentlicher Schlüssel, Signaturalgorithmus — beziehungsweise die maschinenlesbaren QR-Code-Daten.
KassenbuchVorgangsart, Betrag, Steueranteil, Buchungstext/Grund, Zeitpunkt, resultierender Kassenstand.
KassenabschlussKassenabschlussnummer, Kasse, Zeitraum, Summen je Steuersatz, Barsumme, Unbarsumme, Zahlarten, erste und letzte Transaktion, alle Einzeltransaktionen.

4.4 Schnittstellen

SchnittstelleZweck
Kasse → TSE (fiskaly)Start und Abschluss der Transaktion je Geschäftsvorfall. Verschlüsselte Verbindung, Anmeldung mit den betriebseigenen TSE-Zugangsdaten.
Kasse → degaso CloudÜbertragung der Kassenabschlüsse, Belege und Kassenbuchbewegungen; Bezug von Stammdaten und Konfiguration. Verschlüsselte Verbindung, Ausweis über den betriebseigenen Schlüssel.
Cloud → TSE / DSFinV-K-Dienst (fiskaly)Erzeugung des TSE-Exports und des DSFinV-K-Archivs. Sämtliche Aufrufe werden je Betrieb protokolliert.
Cloud → AnwenderAuswertungen und Exporte (DSFinV-K, TSE, GoBD, DATEV EXTF, CSV) über die Weboberfläche.
Kasse → PeripherieBon-, Küchen- und Tresendrucker sowie Kartenterminals im lokalen Netz.

4.5 Verfügbarkeit ohne Internet

Die Kasse arbeitet ohne Internetverbindung weiter: Vorgänge werden vollständig erfasst, Belege werden erstellt und lokal gespeichert. Nicht möglich sind währenddessen die TSE-Signierung (der Beleg trägt dann den Vermerk „TSE nicht verbunden“) und die Übertragung an die Cloud. Beides wird nachgeholt, sobald die Verbindung wieder besteht — die Übertragung beim nächsten Kassenabschluss, die Signatur nicht (Signaturen sind nicht nachholbar; der Ausfall ist zu dokumentieren, siehe Anlage C).

5. Betriebsdokumentation

5.1 Betrieb und Zuständigkeiten

Betrieb der Kassengerätedurch das Unternehmen selbst
Betrieb der Clouddurch die degaso GmbH als Dienstleister
Betrieb der TSEdurch die fiskaly GmbH als Anbieter der zertifizierten Cloud-TSE
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Systembetreuung im Betrieb

5.2 Zugriffsschutz

  • Anmeldung an der Kasse mit persönlicher Bedienerkennung und PIN.
  • Getrennte Administratorrolle für Einstellungen und Stammdaten.
  • Zusätzlicher Passwortschutz für Tagesabschluss, Einstellungen und Auswertungen.
  • Zugang zur Cloud über persönliche Zugangsdaten; Exportrecht gesondert vergeben.
  • Übertragung zwischen Kasse, Cloud und TSE ausschließlich verschlüsselt.
  • Physischer Schutz der Geräte: .

5.3 Datensicherung

Die Sicherung der steuerlich relevanten Daten erfolgt durch die Übertragung in die degaso Cloud bei jedem Kassenabschluss. Dort verbleiben Kassenabschlüsse und Einzelbelege dauerhaft und stehen über die gesamte Aufbewahrungsfrist zum Export bereit. Eine gesonderte Sicherung der Kassengeräte ist nicht erforderlich.

Daraus folgende betriebliche Regel: Der Kassenabschluss ist täglich durchzuführen und die erfolgreiche Übertragung zu kontrollieren. Nicht übertragene Zeiträume liegen ausschließlich auf dem Gerät.

Turnus im Betrieb: · Kontrolle durch:

5.4 Verhalten bei Störungen

StörungMaßnahmeNachweis
TSE nicht erreichbar („TSE nicht verbunden“)Betrieb fortsetzen, Verbindung prüfen, Support informierenAnlage C
Kassenabschluss nicht übertragenVerbindung prüfen, Abschluss wiederholen, SupportAnlage D
Kartenterminal ohne RückmeldungNur mit Terminalbeleg manuell abschließenAnlage D + Terminalbeleg
Belegdrucker ausgefallenDigitalen Beleg anbieten, Drucker instandsetzenAnlage D
Kassengerät defekt / AusfallErsatzgerät in Betrieb nehmen, Support informierenAnlage D, ggf. Anlage A
KassendifferenzUrsache klären, Differenz erfassen und dokumentierenAnlage D

5.5 Änderungen am System

Programmieränderungen — Artikel, Preise, Steuersätze, Zahlungsarten, Bedienerrechte, Abschlusseinstellungen — werden in Anlage B festgehalten. Software-Aktualisierungen des Herstellers werden mit Datum und Versionsnummer ebenfalls dort vermerkt. Bereits erzeugte Belege bleiben von Änderungen und Aktualisierungen unberührt.

6. Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem stellt sicher, dass die beschriebenen Abläufe auch tatsächlich eingehalten werden.

6.1 Eingerichtete Kontrollen

KontrolleTurnusDurchführungNachweis
Zählung des Bargeldbestands und Abgleich mit dem ausgewiesenen BestandtäglichZählprotokoll, bei Abweichung Anlage D
Kontrolle, dass der Kassenabschluss in der Cloud angekommen isttäglichZ-Berichte in der Cloud
Prüfung der Z-Nummernfolge auf LückenZ-Berichte in der Cloud
Durchsicht der Stornos auf Häufungen und den Grund „kein Grund“Auswertung in der Cloud
Durchsicht der Kassenbuchbewegungen auf Plausibilität der GründeKassenbuch in der Cloud
Kontrolle, dass alle Belege einen TSE-Signaturblock tragenstichprobenhaftBelegdurchsicht, Anlage C
Abgleich der Kartenumsätze mit den Abrechnungen des ZahlungsdienstleistersAbrechnung / Auswertung
Übergabe der Daten an die BuchhaltungExportdatei / Versandprotokoll
Durchsicht und Fortschreibung dieser VerfahrensdokumentationAbschnitt 9

6.2 Funktionstrennung

Kassieren und Kontrolle liegen in unserem Betrieb, soweit die Betriebsgröße es zulässt, nicht in derselben Hand. Geregelt ist das so:

Abweichungen von der Funktionstrennung und ihre Begründung:

7. Unveränderbarkeit und Datensicherheit

Die ausführliche Darstellung mit allen technischen Einzelheiten steht in der gesonderten Erklärung Datenspeicherung, TSE und Prüfungsfall des Herstellers. Sie gehört als Anlage zu dieser Verfahrensdokumentation.

7.1 Festschreibung

Ein Geschäftsvorfall wird mit dem Bezahlvorgang festgeschrieben: In diesem Moment wird er von der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung signiert, erhält eine fortlaufende Belegnummer und wird unverändert gespeichert. Ab diesem Zeitpunkt bietet weder die Kassenanwendung noch die Cloud eine Funktion, den Beleg zu ändern oder zu löschen.

7.2 Korrekturen

Korrekturen erfolgen ausschließlich als eigenständige Gegenbuchung mit eigener Signatur, eigener Belegnummer und eigenem Beleg. Der ursprüngliche Vorgang bleibt vollständig erhalten und ist zusammen mit der Korrektur nachvollziehbar. Damit ist die Anforderung des § 146 Abs. 4 AO erfüllt: Der ursprüngliche Inhalt bleibt feststellbar.

7.3 Speicherung in der Cloud

Kassenabschlüsse und Einzelbelege werden in der Cloud ausschließlich neu eingefügt. Es existiert kein Weg — weder in der Weboberfläche noch über die für Betriebe zugängliche Schnittstelle —, einen übertragenen Beleg oder Abschluss nachträglich zu ändern oder zu löschen. Die Daten stehen über die gesamte Aufbewahrungsfrist maschinell auswertbar zum Export bereit.

7.4 Protokollierung

Sämtliche Aufrufe an die technische Sicherheitseinrichtung und den DSFinV-K-Dienst werden je Betrieb protokolliert — Zeitpunkt, Vorgang, Aufruf und Ergebnis. Diese Protokolle stehen für Rückfragen im Prüfungsfall zur Verfügung.

7.5 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud erfolgt im Auftrag des Unternehmens. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist abgeschlossen (Abschnitt 5.1). Auf den Belegen werden personenbezogene Daten nur erfasst, soweit dies für den Vorgang erforderlich ist — etwa Rechnungsdaten bei der Zahlungsart „Rechnung“.

8. Aufbewahrung und Datenzugriff

8.1 Was aufbewahrt wird

UnterlageWoForm
Einzelaufzeichnungen (alle Belege)degaso Cloudmaschinell auswertbar, exportierbar
Kassenabschlüsse / Z-Berichtedegaso Cloudmaschinell auswertbar, exportierbar
Kassenbuchdegaso Cloudmaschinell auswertbar, exportierbar
TSE-Daten je Belegdegaso Cloud und TSEim Beleg gespeichert; TSE-Export erzeugbar
Diese VerfahrensdokumentationPapier und/oder PDF, mit allen Vorfassungen
BedienungsanleitungPDF/Ausdruck der Herstellerdokumentation
Programmierprotokolle (Anlage B)Papier und/oder PDF
TSE-Nachweis, Kassenmeldung (Anlage E)PDF und Übermittlungsbestätigung
Ausfall- und Ereignisprotokolle (Anlagen C, D)Papier und/oder PDF

8.2 Aufbewahrungsfristen

Es gelten die Fristen des § 147 Abs. 3 AO. Für die hier genannten Unterlagen ist von einer Aufbewahrung über die gesetzliche Frist auszugehen; die konkrete Frist im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Steuerkanzlei. Unterlagen, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlich sind — Bedienungsanleitung, Verfahrensdokumentation, Programmierprotokolle —, sind so lange aufzubewahren wie die Aufzeichnungen selbst.

8.3 Datenzugriff der Finanzverwaltung

ZugriffsartBedeutungUmsetzung
Z1Unmittelbarer Lesezugriff am SystemEinsicht in Auswertungen, Z-Berichte, Kassenbuch und Belegübersicht in der degaso Cloud unter Aufsicht des Unternehmens.
Z2Mittelbarer Zugriff über AuswertungenAuswertungen nach Zeitraum, Kasse, Bediener, Zahlart, Warengruppe und Artikel; Z-Berichte und Kassenbuchübersichten.
Z3DatenträgerüberlassungDSFinV-K-Export als .tar, TSE-Export als .tar, GoBD-Export, zusätzlich Buchhaltungsexporte (DATEV EXTF, CSV). Siehe Anleitung „Exporte“.

8.4 Ansprechpartner im Prüfungsfall

Im Unternehmen
Steuerliche Beratung
Hersteller des Kassensystemsdegaso GmbH · Telefon +49 9566 8004900 · info@degaso.de · Austraße 101A, 96465 Neustadt bei Coburg

Die degaso GmbH unterstützt bei Systemauskünften, dem Nachweis der eingesetzten TSE und der Erstellung von Exporten für beliebige Zeiträume. Einzelheiten: Datenspeicherung & TSE, Abschnitt 7.

9. Änderungshistorie dieser Dokumentation

Jede wesentliche Änderung erhält eine neue Fassung. Vorfassungen werden nicht überschrieben, sondern aufbewahrt — die Prüfung will wissen, welche Regeln im Prüfungszeitraum galten.

VersionGültig abErstellt/geändert vonWas wurde geändert
1.0Erstfassung

10. Anlagen und Vordrucke

Die folgenden Vordrucke sind Bestandteil dieser Verfahrensdokumentation. Drucken Sie sie aus und führen Sie sie laufend — oder führen Sie sie digital in gleicher Struktur.

Anlage A — Geräteverzeichnis

Alle im Betrieb eingesetzten Kassengeräte und ihre Zuordnung.

KassennameGeräteartGerät / Standort Kassen-Seriennr.In Betrieb seitAusser Betrieb am

Anlage B — Programmier- und Änderungsprotokoll

Zu erfassen sind: Preisänderungen, neue oder deaktivierte Artikel, Änderungen an Steuersätzen, Warengruppen, Zahlungsarten, Bedienern und Rechten, Abschluss- und Stornoeinstellungen sowie Software-Aktualisierungen.

DatumWerWas geändert Vorher → NachherGrund

Anlage C — TSE-Ausfallprotokoll

Zu führen, sobald auf einem Beleg „TSE nicht verbunden“ erscheint. Der Ausfall ist auf dem Beleg bereits ersichtlich; hier wird die Ausfallzeit dokumentiert.

Beginn (Datum, Uhrzeit)EndeKasse Belegnr. von–bisUrsache / FeststellungMassnahme, Support-Kontakt, Name

Anlage D — Ereignis- und Abweichungsprotokoll

Für alles, was vom Normalablauf abweicht: fehlgeschlagene Übertragung eines Kassenabschlusses, erzwungene Kartenbuchung, Kassendifferenz, Druckerausfall, Gerätedefekt, Ersatzgerät.

Datum, UhrzeitKasseEreignis Sachverhalt / BetragMassnahmeName

Anlage E — TSE-Nachweise und Kassenmeldung

Hier abzulegen sind:

  • das TSE-Nachweis-PDF je Kasse aus der degaso Cloud (Datenexport → TSE-Daten → PDF),
  • die Bestätigung der Kassenmeldung nach § 146a Abs. 4 AO (ELSTER-Übermittlungsprotokoll oder Bestätigung der Steuerkanzlei),
  • bei Ausserbetriebnahme: die Mitteilung der Ausserbetriebnahme.
KasseTSE-Nachweis vomKassenmeldung übermittelt amBemerkung

Anlage F — Einweisungsnachweis

Bestätigung, dass die eingewiesene Person die Arbeitsanweisungen aus Abschnitt 3.2 und die Bedienung der Kasse kennt.

NameDatumEingewiesen durchUnterschrift

Anlage G — Mitgeltende Unterlagen

Zum Schluss: Lassen Sie die ausgefüllte Fassung von Ihrer Steuerkanzlei durchsehen, unterschreiben Sie sie und bewahren Sie sie zusammen mit den Anlagen auf. Eine Verfahrensdokumentation, die niemand kennt und niemand pflegt, hilft in der Prüfung nicht.