Für wen ist diese Seite?
Für Betreiber einer degaso Kasse. Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation und die Bedienungsanleitung Ihres Kassensystems vorzuhalten (§ 146a AO in Verbindung mit § 6 KassenSichV und den GoBD, Rz. 151 ff.). Die Herstellerunterlagen dazu finden Sie hier. Die betriebsindividuellen Teile — wer bei Ihnen was darf, wann Sie abschließen, wo Ihre Belege liegen — tragen Sie in die Vorlage ein.
Für Prüferinnen und Prüfer der Finanzverwaltung. Sie finden hier die Systembeschreibung, die eingesetzte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die Beschreibung der unveränderbaren Speicherung und den Weg zu den Datenexporten (DSFinV-K, TSE-Export, GoBD). Bei Rückfragen erreichen Sie uns direkt — siehe unten.
Die vier Dokumente
Was die Kasse erfüllt — auf einen Blick
| Anforderung | Rechtsgrundlage | Umsetzung in der degaso Kasse |
|---|---|---|
| Einzelaufzeichnungspflicht | § 146 Abs. 1 AO | Jeder Geschäftsvorfall wird als einzelner Beleg mit Artikelzeilen, Steuersätzen, Zahlart, Bediener, Tisch und Zeitstempel gespeichert. Keine Verdichtung. |
| Unveränderbarkeit | § 146 Abs. 4 AO, GoBD Rz. 107 ff. | Abgeschlossene Belege werden nie geändert oder gelöscht. Korrekturen entstehen ausschließlich als eigene, ebenfalls signierte Gegenbuchung. In der Cloud werden Abschlüsse und Belege ausschließlich neu eingefügt (insertMany) — es gibt keinen Änderungs- oder Löschweg für den Betrieb. |
| Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung | § 146a Abs. 1 AO, § 5 KassenSichV | Cloud-TSE der fiskaly GmbH, BSI-Zertifizierungs-ID BSI-K-TR-0522-2025. Jede Zahlung wird als Transaktion gestartet und abgeschlossen; Signaturdaten werden auf dem Beleg ausgewiesen und mit dem Beleg gespeichert. |
| Belegausgabepflicht | § 146a Abs. 2 AO, § 6 KassenSichV | Zu jedem Vorgang wird ein Beleg erzeugt — als Bondruck oder als digitaler Beleg per QR-Code. Der Beleg enthält alle Pflichtangaben inklusive der TSE-Signaturdaten. |
| Mitteilungspflicht (Kassenmeldung) | § 146a Abs. 4 AO | Die Cloud stellt je Kasse ein PDF mit allen Meldedaten bereit (Kassen- und TSE-Seriennummer, BSI-ID, Hersteller, Software-Version, Anschaffungsdatum) — zur Übermittlung über ELSTER oder durch die Steuerkanzlei. |
| Digitale Schnittstelle / Datenzugriff | § 146b Abs. 2 AO, DSFinV-K | DSFinV-K-Export als .tar auf Knopfdruck, wahlweise über Z-Nummern-Bereich oder Zeitraum. Zusätzlich TSE-Export, GoBD-Export und Buchhaltungsexport (DATEV EXTF, CSV). |
| Verfahrensdokumentation | GoBD Rz. 151 ff., AEAO zu § 146a | Vorlage mit ausgefüllten Hersteller- und Systemteilen (siehe oben), inklusive Bedienungsanleitung, Programmierprotokollen und Vordrucken für Ausfall- und Änderungsprotokolle. |
| Aufbewahrung und Lesbarkeit | § 147 AO | Alle Einzelbelege und Abschlüsse verbleiben in der degaso Cloud und stehen über die gesamte Aufbewahrungsfrist maschinell auswertbar zum Export bereit. |
Wichtig: Zwei Pflichten bleiben bei Ihnen
Ein Kassensystem kann die Technik erfüllen, nicht aber Ihre organisatorischen Pflichten. Zwei Dinge müssen Sie selbst erledigen:
- Die Kassenmeldung ans Finanzamt nach § 146a Abs. 4 AO — einmalig je Kasse und TSE. Die dafür nötigen Daten liefert die Cloud als PDF, übermittelt wird über ELSTER. Siehe Bedienungsanleitung, Abschnitt 3.7.
- Die Verfahrensdokumentation vervollständigen — die betriebsindividuellen Angaben, Ihre Arbeitsanweisungen und Ihr internes Kontrollsystem. Die Vorlage dafür liegt hier.
Im Prüfungsfall
Kommt es zu einer Kassen-Nachschau (§ 146b AO) oder einer Betriebsprüfung, unterstützen wir Sie und die Prüferin oder den Prüfer direkt. Sie müssen technische Fragen nicht selbst beantworten.
| Weg | Kontakt | Wofür |
|---|---|---|
| Telefon | +49 9566 8004900 | Sofortige Unterstützung, auch während einer laufenden Nachschau. |
| info@degaso.de | Anforderung von Exporten, Systemauskünften und Bescheinigungen. | |
| Support-Chat | In der Cloud und in der Kasse (Menü → Support-Chat) | Schnelle Rückfragen mit direktem Bezug zu Ihrem Betrieb. |
Was wir im Prüfungsfall leisten: Erläuterung der Systemarchitektur, Nachweis der eingesetzten TSE, Erstellung und Bereitstellung von DSFinV-K- und TSE-Exporten für beliebige Zeiträume, Auskunft über Programmierstände und Änderungen sowie technische Begleitung des Datenzugriffs Z1/Z2/Z3. Einzelheiten in Datenspeicherung & TSE, Abschnitt 7.
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Alle vier Dokumente sind für den Druck eingerichtet. Über die Druckfunktion Ihres Browsers („Als PDF speichern“) erhalten Sie eine saubere, seitenumbruchsichere Fassung ohne Navigation — geeignet zum Abheften in Ihrer Verfahrensdokumentation und zur Weitergabe an die Steuerkanzlei oder die Prüfung.